„Spick-Mich-Urteil“ Datenschützer wollen gesetzliche Grundlage

von Michelle Schumann - 24.06.2009
Nach dem „Spick-Mich-Urteil“ des Bundesgerichtshofes verlangt der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, gesetzliche Regelungen für Bewertungsportale im Internet. Die Regelungen zum Datenschutz im Internet seien völlig unzureichend und müssten dringend überarbeitet werden.

Ein Sprecher des Bundesdatendatenschutzbeauftragten Peter Schaar sagte zu vorwärts.de, Informationsfreiheit, Persönlichkeitsschutz und Datenschutz stünden in Abwägung zueinander. Ebenso seien Einzelfälle sicherlich unterschiedlich zu beurteilen. „Hierzu braucht es eine gesetzliche Grundlage“, so der Sprecher.

Laut Weichert gehören dazu hinreichende Transparenz, ein Widerspruchsrecht und ein Gegendarstellungsanspruch. Viele Bewertungsportale seien rechtlich unzulässig. "Der Wildwuchs ist wahnsinnig groß", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Gestern hatte der Bundesgerichtshof die Klage einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen abgewiesen, die sich gegen das Bewertungsportal www.spickmich.de zur Wehr gesetzt hatte, indem Schüler ihre Lehrer anonym benoten können.

 

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AutorIn: Michelle Schumann  

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