Ein Sprecher des Bundesdatendatenschutzbeauftragten Peter Schaar sagte zu vorwärts.de, Informationsfreiheit, Persönlichkeitsschutz und Datenschutz stünden in Abwägung zueinander. Ebenso seien Einzelfälle sicherlich unterschiedlich zu beurteilen. „Hierzu braucht es eine gesetzliche Grundlage“, so der Sprecher.
Laut Weichert gehören dazu hinreichende Transparenz, ein Widerspruchsrecht und ein Gegendarstellungsanspruch. Viele Bewertungsportale seien rechtlich unzulässig. "Der Wildwuchs ist wahnsinnig groß", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Gestern hatte der Bundesgerichtshof die Klage einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen abgewiesen, die sich gegen das Bewertungsportal www.spickmich.de zur Wehr gesetzt hatte, indem Schüler ihre Lehrer anonym benoten können.
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