"Alter Wein in neuen Schläuchen", urteilt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme. "Forschungsinstitute rechnen bei einem großflächigen Einsatz von Bürgerarbeit mit einer Verdrängung von regulärer Arbeit", sagt sie. Zentrale Bestandteile des Bürgerarbeits-Modelles seien Leistung/Gegenleistung und der Test auf Arbeitsbereitschaft. Um die Arbeitsbereitschaft von Arbeitsuchenden festzustellen, gebe es zahlreiche andere und bessere Möglichkeiten, kritisert Kramme in einem Themenpapier mit dem Titel: "Was ist und was bringt die Bürgerarbeit?"
Bei der jetzt begonnenen Bürgerarbeit geht es um gemeinnützige Tätigkeiten für Langzeitarbeitslose (über ein Jahr arbeitslos) - z.B. im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Landschaftspflege, Reinigungs-, Betreuungs- und Pflegetätigkeiten. Etwa die Hälfte der Job Center mit 160 000 Langzeitarbeitslosen wollen sich beteiligen. In einer sechsmonatigen Aktivierungsphase wird zunächst individuell geprüft, mit welchen Eingliederungsmaßnahmen und Tätigkeiten die betroffenen Menschen in eine Arbeit integriert werden können. Insgesamt stehen 34 000 Arbeitsplätze für Bürgerarbeit zur Verfügung. Dafür soll ein monatlicher Lohn von 900 Euro für 30 Wochenstunden Arbeit gezahlt werden. Diese Tätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Sie sollen für drei Jahre mit 1,3 Mrd. Euro von der Bundesregierung gefördert werden.
Bessere Alternative zu Ein-Euro-Jobs?
Unbestritten ist, dass die berufliche Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen verbessert werden muss. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist mit über 930 000 betroffenen Menschen (2009) trotz rückläufiger Tendenz immer noch viel zu hoch. Bislang liegt der Schwerpunkt auf den sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand (Ein-Euro-Jobs). Die betroffenen Arbeitslosen beziehen weiter ihre ALG II Leistungen und erhalten für die Tätigkeit zwischen 1 Euro und 1,50 Euro in der Stunde. Diese Ein-Euro-Jobs begründen mithin keine Arbeitsverhältnisse. Sie dauern im Regelfall ein halbes Jahr. Danach sind die Betroffenen wieder ohne Arbeit. Aus dem ALG II Bezug und der Abhängigkeit von Hartz IV kommen sie nicht heraus.
Sowohl wissenschaftliche Begleituntersuchungen wie Berichte des Bundesrechnungshofes haben darauf hingewiesen, dass die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt durch diese Ein-Euro-Jobs minimal ist. Die Missbräuche durch die Träger derartiger Maßnahmen, Kommunen oder gemeinnützige Einrichtungen, betreffen mehr als die Hälfte der geförderten Ein-Euro-Jobs. Reguläre sozialversicherungspflichtige Teilzeit- und Vollzeitstellen werden durch diese Arbeitsgelegenheiten ersetzt und damit Personal und Kosten gespart.
Für die betroffenen Arbeitslosen sind diese Jobs allerdings oft der einzige Strohhalm, um überhaupt eine Arbeit mit einem kleinen Nebenverdienst zu haben. Dabei kommen sie nicht aus der verheerenden Abhängigkeit von Hartz IV und den teilweise entwürdigenden Bedürftigkeitsprüfungen heraus. Zudem ist dies wenig motivierend, da nach sechs Monaten die Tätigkeit im Allgemeinen beendet ist. Auch bei personenbezogenen Dienstleistungen, die häufig als Ein-Euro-Jobs erbracht werden, bestehen erhebliche Probleme. Ein Vertrauensverhältnis zu den zu betreuenden Personen lässt sich in sechs Monaten keinesfalls zufriedenstellend aufbauen. Wenn daher nach besseren Alternativen der Beschäftigung dieser langzeitarbeitslosen Menschen gesucht wird, ist dies zu begrüßen.
Bedingungen der Bürgerarbeit verbessern
Allerdings werfen die bisher bekannten Bedingungen für die Bürgerarbeit mehr Fragen als Antworten auf. Eine Verbesserung der Bürgerarbeit gegenüber den Ein-Euro-Jobs ist die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und damit die Chance, aus Hartz IV herauszukommen. Dafür gibt es in Sachsen Anhalt, Thüringen, Bayern und Mecklenburg Vorpommern einige ermutigende Beispiele. Sie zeigen mit aller Deutlichkeit, dass langzeitarbeitslose Menschen auch in höherem Lebensalter dringend nach einer Arbeit suchen. Nach oft mehrjähriger Langzeitarbeitslosigkeit und zusätzlichen Vermittlungshemnissen- Mobilität, Sprache, gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde berufliche Qualifikation- haben sie keine Chancen auf Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. In einigen Fällen hat sich die Bürgerarbeit- vor allem bei handwerklichen Tätigkeiten sowie im Betreuungsbereich- auch als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt erwiesen.
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