Drastische Einsparungen und gemeinnützige Tätigkeiten Bürgerarbeit - wem nützt sie?

von Ursula Engelen-Kefer - 20.07.2010

"Alter Wein in neuen Schläuchen", urteilt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme. "Forschungsinstitute rechnen bei einem großflächigen Einsatz von Bürgerarbeit mit einer Verdrängung von regulärer Arbeit", sagt sie. Zentrale Bestandteile des Bürgerarbeits-Modelles seien Leistung/Gegenleistung und der Test auf Arbeitsbereitschaft. Um die Arbeitsbereitschaft von Arbeitsuchenden festzustellen, gebe es zahlreiche andere und bessere Möglichkeiten, kritisert Kramme in einem Themenpapier mit dem Titel: "Was ist und was bringt die Bürgerarbeit?"
 

Am 15. Juli startete Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihr Projekt „Bürgerarbeit“ zur beruflichen Eingliederung Langzeitarbeitsloser. Wenige Wochen zuvor hatte die Bundesregierung drastische Einsparungen verkündet. Bleibt die Frage: Wo und bei wem soll gespart werden, um dieses neue Projekt zu finanzieren?

Bei der jetzt begonnenen Bürgerarbeit geht es um gemeinnützige Tätigkeiten für Langzeitarbeitslose (über ein Jahr arbeitslos) - z.B. im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Landschaftspflege, Reinigungs-, Betreuungs- und Pflegetätigkeiten. Etwa die Hälfte der Job Center mit 160 000 Langzeitarbeitslosen wollen sich beteiligen. In einer sechsmonatigen Aktivierungsphase wird zunächst individuell geprüft, mit welchen Eingliederungsmaßnahmen und Tätigkeiten die betroffenen Menschen in eine Arbeit integriert werden können. Insgesamt stehen 34 000 Arbeitsplätze für Bürgerarbeit zur Verfügung. Dafür soll ein monatlicher Lohn von 900 Euro für 30 Wochenstunden Arbeit gezahlt werden. Diese Tätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Sie sollen für drei Jahre mit 1,3 Mrd. Euro von der Bundesregierung gefördert werden.

Bessere Alternative zu Ein-Euro-Jobs?

Unbestritten ist, dass die berufliche Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen verbessert werden muss. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist mit über 930 000 betroffenen Menschen (2009) trotz rückläufiger Tendenz immer noch viel zu hoch. Bislang liegt der Schwerpunkt auf den sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand (Ein-Euro-Jobs). Die betroffenen Arbeitslosen beziehen weiter ihre ALG II Leistungen und erhalten für die Tätigkeit zwischen 1 Euro und 1,50 Euro in der Stunde. Diese Ein-Euro-Jobs begründen mithin keine Arbeitsverhältnisse. Sie dauern im Regelfall ein halbes Jahr. Danach sind die Betroffenen wieder ohne Arbeit. Aus dem ALG II Bezug und der Abhängigkeit von Hartz IV kommen sie nicht heraus.

Sowohl wissenschaftliche Begleituntersuchungen wie Berichte des Bundesrechnungshofes haben darauf hingewiesen, dass die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt durch diese Ein-Euro-Jobs minimal ist. Die Missbräuche durch die Träger derartiger Maßnahmen, Kommunen oder gemeinnützige Einrichtungen, betreffen mehr als die Hälfte der geförderten Ein-Euro-Jobs. Reguläre sozialversicherungspflichtige Teilzeit- und Vollzeitstellen werden durch diese Arbeitsgelegenheiten ersetzt und damit Personal und Kosten gespart.

Für die betroffenen Arbeitslosen sind diese Jobs allerdings oft der einzige Strohhalm, um überhaupt eine Arbeit mit einem kleinen Nebenverdienst zu haben. Dabei kommen sie nicht aus der verheerenden Abhängigkeit von Hartz IV und den teilweise entwürdigenden Bedürftigkeitsprüfungen heraus. Zudem ist dies wenig motivierend, da nach sechs Monaten die Tätigkeit im Allgemeinen beendet ist. Auch bei personenbezogenen Dienstleistungen, die häufig als Ein-Euro-Jobs erbracht werden, bestehen erhebliche Probleme. Ein  Vertrauensverhältnis zu den zu betreuenden Personen lässt sich in sechs Monaten keinesfalls zufriedenstellend aufbauen. Wenn daher nach besseren Alternativen der Beschäftigung dieser langzeitarbeitslosen Menschen gesucht wird, ist dies zu begrüßen.

Bedingungen der Bürgerarbeit verbessern
Allerdings werfen die bisher bekannten Bedingungen für die Bürgerarbeit mehr Fragen als Antworten auf. Eine Verbesserung der Bürgerarbeit gegenüber den Ein-Euro-Jobs ist die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und damit die Chance, aus Hartz IV herauszukommen. Dafür gibt es in Sachsen Anhalt, Thüringen, Bayern und Mecklenburg Vorpommern einige ermutigende Beispiele. Sie zeigen mit aller Deutlichkeit, dass langzeitarbeitslose Menschen auch in höherem Lebensalter dringend nach einer Arbeit suchen. Nach oft mehrjähriger Langzeitarbeitslosigkeit und zusätzlichen Vermittlungshemnissen- Mobilität, Sprache, gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde berufliche Qualifikation- haben sie keine Chancen auf Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. In einigen Fällen hat sich die Bürgerarbeit- vor allem bei handwerklichen Tätigkeiten sowie im Betreuungsbereich-  auch als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt erwiesen. 


Channel: Inland  Wirtschaft  

Bürgerarbeit ---- Ein-Euro-Job wird zum Null-Euro-Job!

Bild von upupintothebluesky

Bürgerarbeit ---- Ein-Euro-Job wird zum Null-Euro-Job!

In den letzten Tagen gab es in der öffentlichen Berichterstattung einige Unklarheiten bezüglich der "Entlohnung" der Bürgerarbeiter.
Hier waren verschiedene Zahlen im Gespräch.
Mal sprach man von 900,-- Euro plus Sozialversicherungsbeitrag 160,-- Euro.
Ein andermal auch von 1060,-- Euro.
Häufig genannt wurde die Zahl 900,-- BRUTTO zzgl.
160,-- Euro Zuzahlung zur Kranken- und Rentenversicherung.

Klarheit könnt Folgendes schaffen:

160,-- Euro Sozialversicherungsbeitrag.
Das ist richtig!
Allerdings, diese 160,-- Euro sind der "ARBEITGEBERANTEIL"
zur Sozialversicherung.

Verbleiben noch
900,-- Euro BRUTTO.
Wie kommt man dann auf NETTO?
Durch Abzug des "ARBEITNEHMERANTEILS"
zur Sozialversicherung.

Auf die schriftliche Anfrage eines Beziksratsmitgliedes in Hannover an die Stadtverwaltung Hannover teilte diese schriftlich mit:

Ein Bürgerarbeiter (30 Stunden Arbeit pro Woche, alleinstehend mit eigener Wohnung) erhält einen NETTOVERDIENST von 714,-- Euro.

Wurden für einen Ein-Euro-Job-Arbeiter bisher noch folgende Leistungen erbracht:
Gleiche Voraussetzung (30 Stunden Arbeit pro Woche, alleinstehend mit eigener Wohnung)

ca.: 350,00 Euro Hartz IV Grundsicherung
ca.: 300,00 Euro Miete plus Heizkosten
ca.: 130,00 Euro Mehraufwandsentschädigung
ca.: 60,00 Euro Fahrtkosten (Monatskarte)

in der Summe 840,00 Euro,
reduziert sich dieser Betrag nunmehr auf 714,00 Euro.

126,00 Euro weniger für den Hartz IV-Jober.
Dafür allerdings nicht mehr für sechs Monate sondern für drei Jahre!
Ein-Euro-Job wird zum Null-Euro-Job!

Dieses im Hause von Frau v. der Leyen (CDU) entwickelte "Bürgerarbeits-Geld" findet grossen Zuspruch bei den Sozialdemokraten in den Kommunen.
Z.B.: SPD-Vorsitzende des Sozialausschusses Hannover.
Googeln Sie doch mal!

Mit Kachingle und Flattr können Sie den Online-Journalismus auf vorwaerts.de unterstützen (wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel).

Das Aktuellste aus der Sozialdemokratie - der vorwaerts-Newsletter

Advertising