Europa Blinddarm auf Spanisch

von Karsten Wiedemann - 30.05.2009
Für die Behandlung muss ein Arzt die medizinische ­Vorgeschichte kennen. Das gilt auch im EU-Ausland. Damit diese Informationen nicht an Unbefugte geraten, will die EU für Sicherheitsstandards sorgen.

Wie fast alles im Leben hat auch die Mobilität von Patienten in der Europäischen Union ihre Schattenseiten. Denn wer sich im Ausland behandeln lässt, tut dies in der Regel bei einem Arzt, der die medizinische Vorgeschichte nicht kennt. Nicht immer lassen sich, schon wegen der Sprachbarrieren, für die Behandlung wichtige Informationen zu Arzneimittelallergien oder Vorerkrankungen im Gespräch vermitteln.

Die EU-Kommission will daher den EU-weiten Austausch von Patientendaten erleichtern. Nach dem Willen von Medien-Kommissarin Viviane Reding soll es künftig für EU-Bürger möglich sein, bei einem Arztbesuch im Ausland Patientendaten elektronisch abrufen zu lassen.

Diese können  auf einer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wie sie beispielsweise in Deutschland in naher Zukunft eingeführt werden soll. Auch in anderen EU-Staaten soll es solche Gesundheitskarten geben. Um den europaweiten Austausch zu ermöglichen, werde laut EU-Kommission ein grenzüberschreitendes elektronisches Patientendatensystem etabliert.

Kritik am freien Datenaustausch kommt vom EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx. Er mahnt strengere und einheitliche Sicherheitsstandards für den Schutz von Patientendaten an. Die bisherigen Vorschläge der EU hält er für zu allgemein. „Persönlichen Daten zur Gesundheit bedürfen eines besonderen Schutzes“, betont Hustinx.

Einheitliche Definition finden

Der Niederländer setzt sich daher dafür ein, dass in allen Mitgliedsstaaten gleich hohe
Sicherheitsstandards für den Schutz von Patientendaten geschaffen werden. Dazu sei eine einheitliche Definition  für Gesundheitsdaten nötig, fordert Hustinx. Diese müsse alle Daten umfassen, die eine direkte Verbindung zum Gesundheitszustand der Person ermöglichen. Auch müssten bereits bei der Entwicklung der Software für die Datenübertragung Datenschutzbelange berücksichtigt werden, so Hustinx.

Bis Patienten europaweit ihre Gesundheitsdaten einlesen lassen können, wird es ohnehin noch einige Zeit dauern. So wurde in Deutschland der Start der elektronischen  Gesundheitskarte immer wieder verschoben. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, hält die Gesundheitskarte übrigens nicht für problematisch. Im Gegenteil, die Karte gebe dem Patienten mehr Rechte über seine Daten als bisher, erklärt Schaar.

Website des Europäischen Datenschutzbeauftragten

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Channel: Gesundheit  
AutorIn: Karsten Wiedemann  

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