Rentenbericht 2009 Auf Sand gebaut?

von Ursula Engelen-Kefer - 25.11.2009

Im Jahr 2009 lag die Beitragsbemessungsgrenze West bei einem Einkommen von monatlich 5.400 Euro, 64.800 Euro jährlich, die Beitragsbemessungsgrenze Ost bei 4.550 Euro monatlich und 54.600 Euro jährlich.

Siehe hierzu auch www.deutsche-rentenversicherung.de

Für die mehr als 20 Millionen Rentner ist dies keine frohe Botschaft vor Weihnachten: Zwei Jahre Nullrunden haben sie zu erwarten. Das heißt, erheblich weniger im Portemonnaie, da die Kosten für die Gesundheit, die Pflege und die Lebenshaltung weiter steigen. Dabei kommen sie noch mit einem blauen Auge davon. Hätte sich Ex-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nicht gegen erhebliche Widerstände von CDU/CSU und FDP durchgesetzt, müssten die Rentner mit dem Schrecken von Minusrenten leben.

Fraglich ist allerdings, wie es in Zukunft weitergeht: Die nach den beiden erwarteten Nullrunden 2010 und 2011 im Rentenbericht vorausgesagten Rentensteigerungen bis 2023 von im Durchschnitt 1,6 Prozent pro Jahr sind auf Sand gebaut. Sie gehen davon aus,  dass  die Bruttolöhne und  -gehälter zwischen 2011 und 2013 um durchschnittlich 2,3 Prozent  im Jahr und danach  bis zum Jahr 2020  sogar um 3 Prozent steigen.

In dem amtlichen Rentenbericht wird natürlich kein Rezept mitgeliefert, wie diese beachtlichen Lohnsteigerungen über mehr als 10 Jahre durchgesetzt werden sollen. Die noch bei weitem nicht überwundene weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, deren negative Arbeitsmarktwirkungen erst im nächsten und übernächsten Jahr  voll wirksam werden, sowie die sich erneut aufbauenden Spekulationsblasen,  geben Anlass zu  erheblichen Zweifeln an derartigen kontinuierlichen Zuwächsen von Löhnen und Renten.

Noch mehr Nullrunden wahrscheinlich

Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihre zukünftige  Alterssicherungspolitik auf realistische Annahmen zu gründen. Dies bedeutet im Klartext, erheblich mehr Jahre Nullrunden für die Rentner. Gleichzeitig macht dies den dringenden Handlungsbedarf deutlich: Bereits der vorherige amtliche Rentenbericht 2008 hatte die Alarmglocken zu der drohenden massenhaften Altersarmut eingeläutet- wenn nicht endlich eine Umkehr in der Rentenpolitik erfolgt. Dabei sollten die „Ordnungspolitiker“ in Wirtschaft, Politik und Wissenschaft beim Wort genommen werden. Wenn zu Recht eine Ausrichtung der Renten an der Lohnentwicklung gefordert wird, müsste zuallererst der Riesterfaktor  abgeschafft werden. 

Er sieht vor, dass die Einkommen zur Bemessung  der Renten um einen fiktiven Betrag (vier Prozent vom Bruttoeinkommen) für die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge verringert werden- unabhängig davon,  ob dies tatsächlich erfolgt.  Hiermit wurde eine gravierende Manipulation der Rentenformel vorgenommen und das Rentenniveau für die zukünftigen Rentnergenerationen massiv abgesenkt,  auch wenn sie gar keine kapitalgedeckte Zusatzrente (Riesterrente) mit öffentlicher Förderung angespart haben. Dieser Riesterfaktor war  vom damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz  für zwei Jahre  (2008 und 2009) ausgesetzt worden.  Damit wurde erstmalig seit mehreren Jahren eine spürbare Rentenerhöhung möglich. Allerdings muss die damit ausgesetzte Minderung des Rentenniveaus  wieder nachgeholt werden, so dass erneut jahrelange Nullrunden für die Renten drohen. 

Genauso  überfällig ist es, die immer größer werdenden Löcher  in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die explosionsartige Ausweitung prekärer Beschäftigung zu schließen. Darunter fallen Leiharbeitsverhältnisse, 400- sowie  1-Eurojobs, und die Selbständigkeit am Rande der  Existenz –  Solange hier kein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wird, muss der finanzielle Ausgleich an die Rentenkassen über Steuern erfolgen.

Beitragsbemessungsgrenze muss weg

Schließlich und letztlich muss endlich der sozial und ökonomisch nicht vertretbare Anachronismus beseitigt werden, dass  die Solidarität in der Altersversorgung nur für Arbeiter und Angestellte und deren Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze gilt.  Eine finanziell tragbare gesetzliche Rentenversicherung, die vor Altersarmut wirksam schützt, die Lebensexistenz für die große Mehrheit der Menschen absichern kann und die Beitragszahler nicht überfordert, bedarf der Einbeziehung aller Erwerbstätigen und auch der höheren Einkommen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen.

   

 

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