Natürlich bleibt das FDP-Quartett bei seinen Forderungen, die ihre Partei bereits in die Koalitionsvereinbarung implantiert hat: dem pauschalen Bürgergeld als Ersatz für die verschiedenen sozialen Transferleistungen. Dies ist genauso ungerecht und unbezahlbar, wie die Forderung nach pauschalen Stufentarifen oder einer generellen Senkunge der Einkommenssteuer; genauso ungerecht wie eine Kopfpauschale für Arbeitnehmer an Stelle der paritätischen einkommensbezogenen Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Am Bürgergeld-Konzept hält die FDP fest, allerdings als längerfristiges Ziel. Kurzfristig wollen sie sich an der Reform von Hartz-IV beteiligen, insbesondere auch bei der Umsetzung des jüngsten Karlsruher Urteils über die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze, Kinderzuschläge und Einmalleistungen.
Kürzungen bei Hartz-IV-Leistungen voraussehbar
Dabei vermeiden sie, ebenso wie die Union, eine Androhung der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen. Sie beschränken sich auf die unverfängliche Forderung nach mehr Transparenz und Bedarfsorientierung bei der Berechnung der Regelsätze, wie sie ja auch von den Verfassungsrichtern angemahnt worden ist. Vorsichtig wagen sie sich aus der Deckung bei den Kinderleistungen, die sowohl durch Geld- wie auch Sachleistungen abgedeckt werden sollten. Provokationen und Reizthemen werden kaschiert. Allerdings würde die geforderte Pauschalierung bei den Hartz IV Leistungen- insbesondere für die Unterkunftskosten- zu erheblichen Härten für die Betroffenen und damit großen Ungerechtigkeiten führen.
Weniger Zurückhaltung legen sie sich allerdings auf, wenn es darum geht, den Druck auf Arbeitslose und Löhne sowie Arbeitsbedingungen zu erhöhen. Dabei wird der Rundumschlag ihres Parteivorsitzenden Guido Westerwelle in verbale Watte gepackt. Weder ein gemeinnütziger Arbeitsmarkt für schwervermittelbare Langzeitarbeitslose noch Mindestlöhne seien akzeptabel.
Dafür muss der Niedriglohnsektor aufrecht erhalten werden, um Arbeitslose eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Selbstverständlichkeiten werden wiederholt: Arbeitslose müssen für ihre Unterstützungsleistungen Gegenleistungen erbringen. Und wenn arbeitsfähige Hartz-IV-Empfänger Arbeit ablehnen, müsse Ihnen die Transferleistungen gekürzt und entzogen werden.
Kombilöhne durch die Hintertür
Vorschläge zur Heraufsetzung der Zuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger sind, wie bereits in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, Teil des Sozialstaatskonzepts a la FDP. Die verschiedenen Vorschläge folgen dem Muster: Die untersten Verdienste sollen weitestgehend angerechnet und dafür höhere Einkommen bis 1000 Euro zur Hälfte bei den Arbeitenden verbleiben können.
Damit würde einem pauschalen Kombilohn über alle Berufsbereiche Tür und Tor geöffnet. Denn immer mehr Arbeitsverhältnisse würden am Tropf des Staates hängen. Die Verpflichtung zur Gewährung existenzsichernder und sozialversicherungspflichtiger Löhne würde zur Makulatur. Arbeitgeber können sich die Hände reiben.
Nur folgerichtig ist es, wenn in diesem „Sozialstaatspapier“ der gesetzliche Mindestlohn als Arbeitsplatzvernichter gebrandmarkt wird. Das Konzept ist klar: Der Druck auf Arbeitslose, Niedrig- oder Armutslöhne hinzunehmen wird ebenso verschärft, wie auf das Lohnniveau und die Arbeitsbedingungengen. Ein gemeinwohlorientierter Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose und existenzsichernde Mindestlöhne würden dabei nur stören.
Wenn die hiermit angezettelte mediale Debatte etwas Gutes hat, dann, dass die FDP ihr wahres Gesicht noch rechtzeitig vor den Wahlen in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai zeigt. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Bürger von der freundlichen Verpackung des FDPQuartetts zur Absicherung der inzwischen breit kritisierten Rundumschläge ihres Parteivorsitzenden gegen unseren Sozialstaat nicht einlullen lassen und deutlich erkennen, was ihnen mit dieser schwarz-gelben Regierungskoalition in NRW und im Bund blühen kann.
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