Interview mit Caren Marks Arbeit ohne Kitaplatz

von Vera Rosigkeit - 23.04.2010

Den Beschluss des SPD-Parteivorstandes für eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende finden Sie unter www.spd.de oder als PDF-Datei im Anhang.

Sie heißt Kristina Schröder und ist Familienministerin. Sie fordert ein "unsinniges Betreuungsgeld". Auf Fragen nach dem dringlichen Ausbau von Kitas bleibt sie Antworten schuldig. Die Kommunen stehen finanziell am Abgrund und die Regierung hilft ihnen nicht. Über den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ein Interview mit der Bundestagsabgeordneten Caren Marks.

vorwaerts.de: Frau Marks, der Parteivorstand hat Mitte April ein umfangreiches Papier für eine bessere Unterstützung von Ein-Eltern-Familien vorgelegt. War das schon lange geplant oder woher kommt das Interesse zu diesem Zeitpunkt?

Caren Marks: Die SPD setzt sich schon seit Langem für Alleinerziehende ein und hat in den letzten Jahren Einiges erreicht. Als Beispiele nenne ich das Elterngeld, den Kinderzuschlag und den Ausbau der Betreuungsangebote. Aber wir müssen noch mehr tun. 40 Prozent der Alleinerziehenden befinden sich in der Grundsicherung. Diese Gruppe braucht besondere Unterstützung, um einen Job annehmen zu können. Ein großes Problem sind die häufig noch fehlenden Betreuungsangebote. Daher ist die Vorstellung der Bundesarbeitsministerin naiv, die Arbeitsagentur könne hier vermitteln. Wenn kein Kitaplatz da ist, wie soll die Behörde dann helfen? Die Bundesfamilienministerin ist hier gefragt, schleunigst Lösungen anzubieten. Von ihr kommt aber nichts.

Ein Schwerpunkt liegt im Ausbau der Infrastruktur für verlässliche Kinderbetreuung. Die SPD fordert neben ganztägiger Betreuung auch Angebote außerhalb der regulären Betreuungszeiten. Wie sehen Sie die Chancen, diese Verbesserungen kurzfristig umzusetzen?

Wir brauchen vor allem für Alleinerziehende, aber mittelfristig für alle Familien, einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder ab dem ersten Geburtstag. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 ist bereits gesetzlich verankert. Wir wollen diesen Rechtsanspruch nicht nur umsetzen, sondern noch erweitern. Er gibt den Eltern die Garantie auf einen Platz. Eine Betreuung außerhalb der regulären Zeiten ist vereinzelt nur durch Tagespflegepersonen möglich. Wenn der politische Wille da ist, lässt sich Vieles natürlich schneller ändern.

Sehen Sie den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Gefahr?
 
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren kommt 2013, daran ist nicht zu rütteln. Aktuell besteht ein großes Problem darin, dass die Kommunen finanziell am Abgrund stehen und die Bundesregierung ihnen nicht hilft. Diese Situation ist gefährlich für den Kinderbetreuungsausbau.

Die Bundesfamilienministerin schert sich nicht um dieses Problem und lässt Familien und Alleinerziehende im Regen stehen. Der weitere Ausbau der Platzzahlen, die Verbesserung der Qualität und der Fachkräftemangel sind Fragen, auf die die Ministerin Antworten schuldig bleibt. Sie fordert ein unsinniges Betreuungsgeld, das den Krippenausbau und den Rechtsanspruch konterkarieren würde.

Die SPD sagt klar: Der verabredete Rechtsanspruch darf nicht in Frage gestellt werden. Familien warten darauf.

Im Papier wird u.a. die „Umstellung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten auf einen Abzug von der Steuerschuld“ gefordert, was bedeutet das konkret?

Wir wollen die vollständige Befreiung der frühkindlichen Bildung von Gebühren. Solange wir dieses Ziel nicht erreicht haben, sind Verbesserungen im Steuerrecht ein Instrument.

Heute können Familien Betreuungskosten wie Werbungskosten oder Sonderausgaben von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dieser Abzug wirkt sich progressionsabhängig aus und begünstigt damit vor allem Familien mit höheren Einkommen.

Als familienpolitische Sprecherin setze ich mich dafür ein, dass Familien und Alleinerziehende Kinderbetreuungskosten anteilig als Abzug von der Steuerschuld geltend machen können. Dies würde sich für alle Steuerpflichtigen gleich auswirken. Das kommt vor allem Familien mit niedrigen Einkommen zugute, bei denen sich eine progressionsabhängige Entlastung kaum auswirkt.

Wo sehen Sie neben der unzureichenden Betreuungssituation in Deutschland den größten Handlungsbedarf, um Familien, insbesondere Ein-Eltern-Familien zu unterstützen?

Den größten Handlungsbedarf sehen wir bei der Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut. Hier hilft nur ein umfassendes Gesamtkonzept, denn Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur. Dazu gehören familienfreundliche Arbeitszeiten, gezielte finanzielle Leistungen und bedarfsgerechte Angebote der Bildung und Betreuung.

Nächstes Jahr kommt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, daher muss es schnell einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Wenn die allein erziehende Bäckereifachverkäuferin zu einem Dumpinglohn im Laden steht, kommt sie mit ihren Kindern nicht über die Runden. Übrigens haben bereits 20 EU-Staaten einen gesetzlichen Mindestlohn – warum nicht endlich auch Deutschland?
 

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Thomas ist ein pfiffiges

Bild von Anonymous

Thomas ist ein pfiffiges Kerlchen, seine Mutter hat ihn in die Förderschule gesteckt, weil sie dort eine Ganztagsbetreuung für ihn hat. Das nennt man dann wohl Fortschritt! Ich glaube nicht das solche Vorgehensweisen mit Geld zu beheben sind, sondern nur mit Kontrolle!

Väter mehr in die Pflicht nehmen

Bild von Wendula Strube

Alleinerziehende Mütter gibt es in Deutschland leider reichhaltig. Sie haben es sich in den allermeisten Fällen nicht ausgesucht, allein erziehend zu werden. Oftmals geht eine lange Beziehung der Eltern voraus oder die Eltern wollten eine Familie gründen, doch der Vater hat sich seine Lebensplanung anders vorgestellt und springt kurzfristig ab. Oder die Kinder und Frauen werden geprügelt, gedemütigt und oder sexuell missbraucht. Frauen die sich trennen, wählen bestimmt nicht freiwillig einen Weg voller Steine für sich selbst oder ihre Kinder, sondern aus schützemden Instinkt und geistiger Gegenwart. Da es zu 90 % Mütter sind, die ihren Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut großziehen, spreche ich von Frauen. Die übrigen 10 % Mütter sind oft krank oder sonst nicht in der Lage, sich um die Kinder zu kümmern. Sie verlassen aber in den meisten Fällen ihre Kinder nicht mutwillig oder für immer. Väter, die alleinerziehend sind, wird sowieso geholfen. Evtl. gibt es einen natürlichen oder kulturhistorischen Hilfereflex Männern gegenüber. Am Ende bleibt ein Argument übrig: Zum Zeugen einer Frucht gehören immer zwei, zur modernen Familienplanung und zum Verhüten auch! Deshalb müssen sich beide Eltern um ihr gemeinsames Fleisch und Blut kümmern.

Das Leben der Mütter ist insgesamt anstrengend und schwer. Man muss sich vorstellen, wie es ist, wenn man rund um die Uhr keinen Ruhepol findet und womöglich keinen ebenbürtigen Gesprächspartner hat. Oft gibt es niemanden, der auf die Kinder abends aufpasst, so dass auch kein Ausgleich, wie Hobby, Theater, Sport oder dergleichen zur Schwerstarbeit möglich ist. Es ist ein ständiges Handling zwischen Kinder, Küche, Beruf, notwendigen Telefonaten und Privatleben, sofern die Mutter das noch hat. Wie kann man daher Väter, die sich überhaupt nicht um ihren Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut kümmern, mehr in die Pflicht nehmen und zur aktiven Mitgestaltung in der Erziehung bewegen? Wir wissen längst, wie wichtig ein Vater als Vorbild für die alleingelassenen Kinder, insbesondere für Jungen, ist.

Meine These lautet daher, dass es bis Heute den Kindesvätern (KDV) viel zu leicht gemacht wird. Ein KDV muss sich, lt. jüngstem Urteil des - unser aller heiligen - Bundesgerichtshof (BGH), nicht um die Kinder kümmern. Man kann den KDV nicht dazu zwingen, so das Argument des BGH. Er hat aber vergleichsweise viel mehr Freizeit, als die Mutter. Ein KDV muss auch nicht unbedingt für seine eigenen Kinder finanziell aufkommen, hat aber meistens dennoch mehr Geld zur Verfügung, als die alleinerziehende Mutter mit den vernachlässigten Kindern. Ihm steht es gesetzmäßig verankert zu, einen Regelbetrag, der m. M. n. viel zu hoch ist, als Geringverdiener einzubehalten. Beantragt die alleinerziehende Mutter für den Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut des KDV darum den gesetzlichen Unterhaltsvorschuss, wird er staatlich subventioniert längstens 72 Monate aber nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (das ist der Tag des 12. Geburtstages) gewährt. Wo liegt hier die Logik? Wer hat sich das aus welchem Grund ausgedacht? Kinder bleiben über diesem Zeitraum doch noch lange bei ihrer Mutter wohnen. Nach Ablauf der Zeit, in der der Unterhaltsvorschuss gewährt wurde, kann die alleinerziehende Mutter mit dem Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut des KDV sehen, wo sie bleibt und das heißt leider meistens auf der Strecke. Den Gedanken an Karriere kann sie sich wohl oft stecken, wer will schon eine alleinerziehende Frau einstellen? Die Folge daraus ist, der Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut des KDV wächst in in manchen Fällen in Armut und unter dem unbewussten Frust der alleinerziehenden Mutter auf, die nicht auf Dauer ständig glänzen kann. Jeder Mensch ist individuell belastbar und nicht jede Mutter kann daher, den Kindern entgegenlächen, wie ein Model, auch wenn es der Playboy, die Brigitte und das Topfmodell Heidi Klump, so wollen. Wenn der Staat Glück hat, zahlt der KDV den Unterhaltsvorschuss seines Nachwuchses und eigen Fleisch und Blut später zurück, wenn nicht, ist es auch nicht weiter wild! Staatliche Kontrollmechanismen scheint es nicht zu geben oder sind unterbesetzt. Ist diese lässige Grundhaltung gegenüber dem KDV ein Rudiment aus vergangenen Zeiten, die der früheren Verachtung für Mütter obliegt, die sich von ihren Männern trennten oder unehelich Kinder zur Welt brachten und aus den alten Männerbünden entstanden? Ich meine, dass das der Grund für diese lässige Haltung ist.

Doch nun auch wieder zurück zur Verpflichtung, dass sich ein KDV um die Erziehung kümmern soll, sofern keine Gewalttat des KDV vorlag. Es muss eine verpflichtende Sache werden, dass die KDV in das Erziehungsboot mit hinein genommen werden, es gibt neben der Kapitänin auch noch den Steuermann. Von mir aus kann diese Verpflichtung zur Mithilfe in der Kindeserziehung auch mit Bußgeldern versehen und wenn gar nichts hilft, mit Haftstrafen durchgesetzt werden. Das passiert hinlänglich ab und an mit KDV, die die Rückzahlungsraten für den Unterhaltsvorschuss in Höhe von gerade mal 15,00 EUR mtl. (!) nicht aufbringen, die ihnen das Jugendamt anbietet, wenn das erwünscht ist. An der Stelle bleibt zu fragen, wie ein KDV bei mehreren Kindern jemals die Höhe der aufgelaufenen Beträge des Unterhaltsvorschuss mit 15,00 EUR abzahlen will? Änderungsanfragen nach mehr Einkommen des KDV bleiben aus, solange er seine Raten in Höhe von 15,00 EUR mtl. regelmäßig zahlt. Daher finde ich, dass die Verantwortung, die die KDV gegenüber den Kindern haben, viel Höher wertgeschätzt und erwartet werden muss, als das bisher geschieht.

Das Geld und der „Zeitaufwand“ sind nicht für die Mütter, sondern für euren Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut. Ihr nicht aktiven Kindesväter verbaut eurem Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut das spätere Leben. Hört endlich auf damit, der Frau, die euer Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut großzieht, das Leben noch schwerer zu machen, als es ist. Es trifft nicht die Mutter sondern euren Nachwuchs und eigen Fleisch und Blut! Und Du Staat sieh’ endlich besser hin, was diese nicht aktiven Kindesväter mit unserem Nachwuchs anrichten.

Jedes Kind hat es verdient, geachtet zu werden. Dazu benötigt man neben finanziellen Mitteln, auch Zuwendung und Vorbilder und ganz sicher auch männliche Vorbilder! Ich fordere als Frau ein Recht auf Väter und Mütter, von mir aus auch als ein Grundrecht im GG.

"Wir sehen die Dinge nicht so wie sie sind, wir sehen sie so, wie wir sind." ( Anais Nin)

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