20 Jahre Kommunalverfassung in der DDR Als die Städte wieder selbst entscheiden konnten

von Stefan Grönebaum - 18.05.2010
Es war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur deutschen Einheit. Am 17. Mai 1990 erhielten Städte und Gemeinden in der damaligen DDR nach 58 Jahren ihre Selbstverwaltung zurück. Gemeinsam mit Zeitzeugen erinnerten die Arbeitsgruppen Ost und Kommunalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion am Montag an dieses Ereignis.

Mit dem „Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise der DDR“ vom 17. Mai 1990 bekamen die Kommmunen in der DDR ihr Selbstverwaltungsrecht zurück“, so fasste SPD-MdB Hans-Joachim Hacker die Bedeutung des Gesetzes zusammen. Auf den Tag 20 Jahre nach seiner Verkündung erinnerten AG Ost und AG Kommunalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion mit mehreren Zeitzeugen daran, zogen Zwischenbilanz und blickten in die Zukunft. Dabei wies Hacker auf die demografische Herausforderung hin: Bis 2030 werde es 15 Prozent weniger Menschen in den ausgedünnten ostdeutschen Ländern geben, von denen jeder Dritte älter als 65 sein werde.Hacker erinnerte an eine Million leerstehende Wohnungen und versprach, die SPD werde den Stadtumbau Ost fortsetzen und die Altschuldenfrage regeln.

Iris Gleicke, Sprecherin der AG Ost, erinnerte daran, wie man 1990 keine Lust mehr hatte, „sich sagen zu lassen, was wo gebaut wird“. Man habe schnell entscheiden müssen und können, weil alle sich einig waren, etwas für ihre Orte zu tun. Bernd Scheelen, Sprecher der AG Kommunalpolitik, beschrieb die Kommunen als „das Fundament, nicht das Kellergeschoss unserer Demokratie“. Die Verfassung von 1990 habe die Bürgerbeteiligung festgeschrieben, viele Westländer seien nachgezogen. Inzwischen bedrohe die kommunale Finanznot die Selbstverwaltung. Wer da an Steuersenkungen denke, runiere die Kommunen, die bereits durch schwarz-gelbe Gesetze überproportional betroffen seien. Stattdessen sei ein Rettungsschirm für die Kommunen erforderlich.

Erlahmte Euphorie

Rosemarie Wilcken, seit 1990 Bürgermeisterin in Wismar, erinnerte daran, dass man Satzungen u.a. von den westdeutschen Partnerstädten abgeschrieben habe. Die Verfassung, so Wilcken dankbar, sei kurz gewesen und habe mit ihrer „geringen Regelungstiefe“ den Kommunen viele Handlungsfreiheit gegeben. „Mein kommunales Rüstzeug war ein SGK-Seminar“, so Wilcken weiter. Die Euphorie von damals sei leider erlahmt, aber Demokratie sei eben ein Prozess. Sie wünschte sich jedoch einen höheren Stellenwert der Kommunen im föderalen Gefüge.


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