vorwaerts-online: Mitglieder der SPD-Fraktion planen eine Änderung des Stammzellgesetzes. Der derzeitig geltende Stichtag, wonach der Import embryonaler Stammzellen verboten war, die nach dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden, soll einmalig auf den 1. Mai 2007 verschoben werden. Was spricht für einen neuen Stichtag?
René Röspel: Von Seiten der Forscher wird beklagt, dass seit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes die Zahl der für deutsche Forschung zur Verfügung stehenden Zelllinien kontinuierlich abnimmt. Auch wird gesagt, die Zellen seien für die Forschung kaum noch zu verwenden. Das Stammzellgesetz sollte aber dazu dienen, in engen Grenzen die Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland zu ermöglichen.
Wenn der alte Stichtag die Forschung unmöglich macht, kann über eine behutsame Novellierung nachgedacht werden. Ein neuer Stichtag würde die Intention und die Ausrichtung des Gesetzes nicht verändern. Die Forscher hätten dann Zugriff auf über 500 Zelllinien. Dieses Material sollte für viele Jahre Grundlagenforschung ausreichen. Der dem Stammzellgesetz zugrunde liegende ethische Kompromiss, den ich für wichtig und richtig halte, würde durch eine einmalige Verschiebung nicht berührt.
Warum gibt es den Stichtag überhaupt?
Der Bundestag hat 2002 das Stammzellgesetz beschlossen, das deutschen Forschern die Arbeit an embryonalen Stammzellen ermöglicht, ohne dabei ethische Grundprinzipien zu verletzen. Danach können solche Zelllinien importiert werden, die bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes hergestellt wurden. Mit dem Stichtag konnte also verhindert werden, dass gezielt für deutsche Forschungsprojekte im Ausland Embryonen zerstört werden. Dies entsprach dem ethischen Grundkonsens in Politik und Gesellschaft, keine Embryonen – etwa für Forschungszwecke – zu zerstören.
Ein Teil des Nationalen Ethikrates plädiert dafür, Import und Verwendung embryonaler Stammzellen zukünftig nicht nur für die Forschung, sondern auch zum Zweck der Diagnose und Behandlung von Krankheiten zuzulassen. Stimmst du dieser Ausweitung zu?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist vollkommen unklar, ob jemals embryonale Stammzellen zur Diagnose und Behandlung von Krankheiten genutzt werden können. Aus meiner Sicht sprechen sogar viele Gründe dagegen. Grundlagenforschung aber - etwa zur Entwicklung therapeutischer Verfahren - ist schon heute nach dem Stammzellgesetz möglich. Wenn die Forschung nachweisen kann, dass die Ausweitung der Importgründe notwendig ist, hochrangige Ziele verfolgt werden sollen und keine Alternativen zur Nutzung embryonaler Zellen bestehen, dann wird man über eine Ausweitung der Importgründe reden müssen. Dies sehe ich zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nicht, da derzeit vor allem adulte Stammzellen Anwendung in der Therapie finden und sie somit das weitaus größere Potenzial für die Behandlung von Krankheiten besitzen.
Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?
Grundsätzlich stellt die Forschung an embryonalen Stammzellen einen Paradigmenwechsel dar, da hier Forschung an und mit menschlichem Leben stattfindet und sehr leicht – wie es Bundespräsident Johannes Rau formuliert hat – ein „Überschreiten des Rubikons“ möglich sein könnte. Deshalb besitzt die Frage, ob man mit embryonalen Stammzellen forschen darf, eine hohe ethische und damit auch gesellschaftliche Qualität. Ich halte es nach wie vor mit Johannes Rau, dass man diesen Schritt nicht gehen sollte, bevor man alle anderen Alternativen ausgeschöpft hat.
In der Frage, ob man mit Stammzelllinien forschen darf, die bereits existieren, hat der Deutsche Bundestag 2002 nach einer langen und breiten Debatte auch in der Gesellschaft die Entscheidung getroffen, dass dies unter engen Voraussetzungen möglich sein kann. Unser Vorschlag entspricht dieser ethischen Grundintention, der die gesellschaftliche Debatte in Deutschland auch befriedet hat.
Eine Ausweitung der Importgründe in einer rein spekulativen Hoffnung auf in der Theorie mögliche therapeutische Anwendung könnte falsche Heilungshoffnungen bei den Betroffenen wecken. Man muss klar sagen, dass es sich bei der Forschung mit embryonalen Stammzellen in absehbarer Zukunft um Grundlagenforschung handelt. Daher sollten wir das Stammzellgesetz mit Bedacht verändern. Eine Liberalisierung des Gesetzes ohne erkennbare und nachvollziehbare Gründe würde sofort grundsätzliche Fragen nach dem Umgang mit menschlichen Embryonen zur Folge haben. Am Ende könnte ein abgesenkter Lebensschutz für Embryonen stehen, für den es weder im Parlament noch in der Öffentlichkeit eine Mehrheit gibt.
Welchen Einfluss hat die Entscheidung des Ethikrates auf die mögliche Änderung des Gesetzes?
Der Ethikrat soll einen Beitrag zur öffentlichen Debatte über Fragen der Lebenswissenschaften leisten. Die Stellungnahme zur Stammzellforschung ist ein Beitrag zur Entscheidungsfindung in Parlament und Öffentlichkeit. Viele der vorgebrachten Argumente für bzw. gegen eine Änderung des Stammzellgesetzes wurden aber schon bei der Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Bildung und Forschung am 9. Mai 2007 dargestellt. Die grundsätzlichen ethischen, moralischen und juristischen Aspekte der Stammzellforschung hat die Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin in ihrem Bericht zur Stammzellfrage bereits Ende 2001 ausführlich dargelegt.
René Röspel ist stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung. Foto: spdfraktion.de
Weitere Informationen: Stellungnahme des Ethikrates zum Stammzellgesetz
Interview: Vera Rosigkeit
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