Am 10. Juni tagt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einer Revisionsverhandlung. Dabei geht es um die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG), das die Kündigung gegen Barbara E., genannt Emmely, für rechtmäßig erklärt hatte. Allerdings hat das LAG Berlin in seinem Urteil die Rechtmäßigkeit der Kündigung unter anderem mit dem Verhalten der heute 51-Jährigen nach der Kündigung begründet. Dieses umstrittene Vorgehen des LAG führte dazu, dass die Revision, also die jetzige Verhandlung vor dem BAG, überhaupt zugelassen wurde.
Gegenstand der morgigen Verhandlung wird aber das gesamte LAG-Urteil sein. So kritisiert Emmely´s Anwalt Benedikt Hopmann vor allem eine „einseitige Interessenabwägung“ im LAG-Urteil. Die Kündigung sei unverhältnismäßig, so Hopmann.
Genau diese Frage nach der Verhältnismäßigkeit ist es auch, die nun bundesweit und sogar im Ausland für Empörung sorgt. Und das steht gegeneinander: Barbara E. soll Pfandbons im Wert von 1,30 Euro aus dem Supermarkt in dem sie arbeitete, gestohlen und bei einem Privateinkauf an der Kasse eingetauscht haben. Relevant für die öffentliche Kritik ist dabei, dass Barbara E. den Diebstahl bis heute bestreitet. Bei ihrer Kündigung handelt es sich um eine so genannte Verdachtskündigung. Zudem geht es um den vergleichsweise geringen Betrag. Dem gegenüber steht, dass Frau E. 31 Jahre für den Konzern bzw. die Vorgängerfirmen gearbeitet hatte.
Zur BAG-Verhandlung haben Sozialwissenschaftler und Politiker in einem gemeinsamen Aufruf die herrschende Arbeitsrechtsprechung zu Bagatell- und Verdachtskündigungen als „autoritär und unangemessen“ kritisiert. Die Zahl ähnlicher Fälle nehme zu: „Gekündigt wird wegen Frikadellen, wegzuwerfenden Maultaschen, bezahlten Damenbinden, Essensmarken, Handyaufladen...“, heißt es in dem Aufruf. Und weiter: „Mit diesem Mittel entledigen sich Unternehmen teurer, älterer oder widerständiger Beschäftigter.“ Die Unterzeichner, die selbst in Beschäftigungsverhältnissen stehen, in denen sie keine Bagatellkündigung fürchten müssen, treten „für eine Arbeitsrechtssprechung ein, die einer demokratischen Gesellschaft angemessen ist“.
Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin berichtete während einer Podiumsdiskussion zum Pfandbons-Fall davon, dass sie viele Briefe insbesondere von Frauen in prekären Arbeitssituationen erhalten habe. Die Sozialdemokratin gewann den Eindruck, dass „die schematische Anwendung der Frage der Verdachtskündigungen und Vertrauensbrüche eine ganze Menge Personalleitungen verleitet, Leute los zu werden, die älter oder zu teuer sind und einfach ausgetauscht werden sollen.“ Dies treffe insbesondere auch Frauen, „die ihre Rechte wahrnehmen und die man raushauen will“.
Gleichzeitig haben Gewerkschaften und Gewerkschaftsmitglieder aus 16 Ländern ihre Solidarität mit Emmely bekundet. Ihr Vorwurf: Unternehmen würden die Finanzkrise nutzen, „um mehr Arbeitnehmer zu entlassen und die Arbeitsintensität zu erhöhen“. Leisteten Arbeitnehmer dagegen Widerstand, würden Unternehmen zunehmend das Mittel der Bagatell- und Verdachtskündigung benutzen, um sich dieser Angestellten zu entledigen. Auch Barbara E. war gewerkschaftlich aktiv und es wurde der Verdacht erhoben, dass ihre Kündigung eine Reaktion auf ihr Engagement sei.
Das Urteil des BAG wird im Laufe des Donnerstag erwartet. Das Komitee „Solidarität mit Emmely“ organisiert Protestaktionen in Erfurt, Berlin und Köln.
Informationen zum Fall Emmely:
www.emmely.org
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