Die Petition zur Abschaffung der Residenzpflicht:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10249
Die Residenzpflicht ist eine Regelung des Asylverfahrensgesetzes, nach der Asylbewerberinnen und Asylbewerber ihren Landkreis oder ihre Stadt nicht verlassen dürfen.
"Die Residenzpflicht ist eine absolut anachronistische Regelung", so Kolbe, Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. "Für alles - Behördengänge, Besuche bei Freunden und Verwandten, eine ortsferne Ausbildung oder auch die Teilnahme an Kultur- und Sportereignissen - brauchen die Betroffenen eine Ausnahmegenehmigung. Aber sich innerhalb eines Landes frei bewegen zu können, ist ein Menschenrecht, das auch Flüchtlingen zusteht. Wenn wir in Deutschland die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen* ernst nehmen wollen, dann ist dieser Schritt überfällig."
Erst vor wenigen Wochen hatte sich der Sächsische Ausländerbeauftragte Dr. Martin Gillo vehement für eine Abschaffung der Residenzpflicht ausgesprochen. In Sachsen gab es zum Dezember 2008 überhaupt nur 1.062 Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie 3.163 Geduldete, die ganz oder teilweise von der Residenzpflicht betroffen sind.
Mann und Panter forderten die sächsische CDU auf, das richtige Ansinnen ihres Parteikollegen Gillo aufzunehmen und im Rahmen ihrer bundespolitischen Möglichkeiten, auf die Abschaffung der Residenzpflicht hinzuwirken.
Verlinken Sie auf diesen Beitrag:
- Kommentieren
- 2448 Aufrufe
Druckversion
Artikel verschicken



Auf beta.vorwaerts.de können Sie sich schon mal die neue Seite von vorwaerts.de anschauen.