Die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland ist im Vergleich mit anderen EU Ländern immer noch überdurchschnittlich hoch, die Schaffung existenz sichernder Arbeit überfällig.
Möglichkeiten per Gesetz
Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt, Beschäftigungszuschüsse bis zu 75 Prozent des Lohnes über zwei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung, den Kommunalkombi mit Lohnkostenzuschüssen von grundsätzlich 500 Euro pro beschäftigten Langzeitarbeitslosen für Kommunen sowie Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro- Jobs). Die Gewährung der Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt, der Beschäftigungszuschüsse sowie des Kommunalkombi sind an die Bedingung gebunden, dass Arbeitsplätze mit tariflichen bzw. ortsüblichen Löhnen sowie Sozialversicherungspflicht angeboten werden.
Das Gesetz sieht die Ein-Euro-Jobs als letzte Möglichkeit „ultima ratio“ der Eingliederung Langzeitarbeitsloser vor. Allerdings haben sie in der Praxis nicht nur oberste Priorität, sondern vielfach den traurigen Rekord der Ausschließlichkeit gegenüber anderen Maßnahmen erreicht. Die betroffenen Arbeitslosen erhalten ihre Hartz-IV-Leistungen weiter. Für die von den Job Centern zugewiesene Tätigkeit zahlen ihnen die jeweiligen Träger der Beschäftigungsmaßnahmen- darunter auch Kommunen- zwischen ein und 1,50 Euro in der Stunde.
1-Euro-Jobs verdrängen reguläre Beschäftigung
Die finanzielle Attraktivität für die jeweiligen Träger erhöht sich noch dadurch, dass sie zusätzlich eine Pauschale von mehreren hundert Euro von den Job Centern für sonstige Aufwendungen erhalten können. Im vergangenen Jahr wurden somit etwa 700 000 Langzeitarbeitslose in gemeinnützige Tätigkeiten lediglich mit einer Aufwandsentschädigung eingegliedert. Für die betroffenen Menschen hat dies zwar ermöglicht, dass sie für die kurze Zeit von sechs Monaten aus der Arbeitslosigkeit herauskommen konnten, allerdings weitestgehend ohne eine berufliche Perspektive und häufig mit erheblicher beruflicher Herabstufung.
Sie sind in der Abhängigkeit von Hartz IV geblieben und waren bis auf wenige Ausnahmen nach dem Auslaufen dieser Ein-Euro-Jobs wieder arbeitslos. Alarmierende Berichte des Bundesrechnungshofes haben deutlich gemacht, dass durch diese Maßnahmen reguläre Beschäftigung in bis zu 80 Prozent der Fälle ersetzt wurde.
Jobcenter sind gefordert
Es ist daher dringend an der Zeit, die öffentlichen Arbeiten für Langzeitarbeitslose umzustellen. Von den Job Centern zu fördern wären vor allem Tätigkeiten, die ein existenzsicherndes Einkommen, Sozialversicherungspflicht und falls erforderlich die notwendige Qualifizierung und Einarbeitung ermöglichen. Dies könnte über die im Gesetz bereits vorgesehenen Maßnahmen der Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt sowie der Beschäftigungszuschüsse und des Kommunalkombi geleistet werden.
Warum werden diese Maßnahmen bisher nur wenig in Anspruch genommen? Solange die finanziell erheblich günstigeren und einfacher umzusetzenden Ein-Euro Jobs angeboten werden können, wird die Bereitschaft der Träger und der finanzierenden Job Center niedrig sein, nach existenzsichernden Tätigkeiten zu suchen. Zudem fehlen den gemeinnützigen Trägern sowie den Kommunen häufig die ergänzenden finanziellen Mittel, um die Kofinanzierung für diese Maßnahmen zu leisten.
Notwendig ist daher, die Geschäftspolitik in den Job Centern sowie Optionskommunen beim Angebot gemeinnütziger Tätigkeiten für Langzeitarbeitslose entsprechend zu ändern und den notleidenden Kommunen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit die Kofinanzierung zu erleichtern. Hier brauchen wir einen Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik zur Förderung der beruflichen Eingliederung Langzeitarbeitsloser in zusätzliche existenzsichernde Arbeit. An Bedarfen fehlt es hierzu nicht.
Beispiele aus den Bundesländern
Viele ermutigende Beispiele aus Projekten für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser in sinnvolle zusätzliche existenzsichernde Beschäftigung im Rahmen der Bürgerarbeit in Sachsen Anhalt, Thüringen und Bayern, sowie der Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Beschäftigungszuschüsse in Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass diese Maßnahmen zwar kurzfristig teurer sind, sich aber mittelfristig auszahlen.
Die Eingliederungsquote in den ersten Arbeitsmarkt ist mit bis zu 50 Prozent bei weitem höher als bei den Ein-Euro-Jobs mit höchstens fünf bis 15 Prozent. Die betroffenen Menschen können erst dann ihr Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein, das sie in den langen Zeiten der Arbeitslosigkeit verloren haben, wiedergewinnen, wenn sie aus der Abhängigkeit von Hartz IV entkommen und ihr Leben eigenverantwortliche gestalten und finanzieren.
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