Immer mehr Rentnern droht Armut im Alter – was tut die SPD dagegen?
Wichtigstes Ziel der SPD ist es, Altersarmut zu verhindern. Deshalb plädiert der SPD-Parteivorstand in seinem Antrag zur Rentenpolitik unter anderem für eine Solidarrente. Diese soll Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, eine Rente von 850 Euro garantieren. Zudem soll eine verstärkte Betriebsrente die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ergänzen. Über das Konzept entscheidet der Parteikonvent am 24. November.
Was ist die Solidarrente?
Die Solidarrente soll niedrige Rentenansprüche erhöhen. Sie umfasst drei Elemente: Zeiten der Arbeitslosigkeit sollen stärker berücksichtigt werden. In welcher Höhe, ist noch zu klären. Außerdem werden die Rentenansprüche für Geringverdiener rückwirkend angehoben, sofern sie mindestens 35 Jahre versichert waren. Wer trotz dieser Änderungen nicht auf eine Rente von 850 Euro kommt, wird entsprechend aufgestockt. Voraussetzung sind 40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre aus Vollzeitarbeit. Zu den Beitragsjahren zählen unter anderem Kindererziehungszeiten und die Berufsausbildung, aber auch Phasen, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde. Beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel bei längerer Erwerbslosigkeit zählen hingegen als Versicherungsjahre.
Wo liegen die Unterschiede zwischen der Solidarrente und der Zuschussrente aus der CDU?
Eine Rente von 850 Euro sehen beide vor. Von dem Konzept aus der CDU würden aber nur wenige Menschen profitieren. Denn im Gegensatz zur SPD hängt sie die Hürden hoch. So soll die Zuschussrente nur erhalten, wer auch privat vorgesorgt hat – gerade Geringverdienern fällt das schwer. Durch höhere Anforderungen bei der Versicherungs- und Beitragszeit erschwert die CDU den Zugang zur Zuschussrente: Je fünf Jahre mehr als die SPD setzt sie voraus. Um die gesetzliche Rentenkasse nicht weiter zu belasten, sieht der Parteivorstand eine Finanzierung über Steuergelder vor. Die Zuschussrente dagegen soll aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt werden.
Und wenn man nicht genug Beitragsjahre für eine Solidarrente hat?
Dann bleibt die Grundsicherung in Höhe von derzeit durchschnittlich 688 Euro.
Was ist, wenn man krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann?
Die Erwerbsminderungsrente, die in diesen Fällen gezahlt wird, soll verbessert werden: Die letzten fünf Beitragsjahre sollen stärker angerechnet werden. Die geleisteten Beitragsjahre werden bis zum vollendeten 62. Lebensjahr aufgestockt – zwei Jahre mehr als bisher, so als hätte der Rentenempfänger regulär gearbeitet. Auch die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente sollen künftig entfallen.
Wieso wird das Rentenniveau von rund 50 Prozent des Nettolohns auf eine gesetzliche Untergrenze von 43 Prozent bis 2030 sinken?
Dieser Punkt ist in der SPD umstritten und wird auf dem Parteikonvent entschieden. Würde das aktuelle Rentenniveau auch 2030 bestehen, müsste im Gegenzug der Beitragssatz von jetzt 19,6 Prozent auf rund 25 Prozent steigen. Der Grund: Künftig müssen immer weniger Beschäftigte für immer mehr Rentner aufkommen. Weil die Parteiführung einen maximalen Rentenbeitrag von 22 Prozent anstrebt, könnte das Rentenniveau auf 43 Prozent sinken. Zum Ausgleich soll jeder Beschäftigte zusätzlich eine kapitalgedeckte Altersvorsorge in Form einer Betriebsrente plus oder einer privaten Vorsorge aufbauen.
Was ist eine Betriebsrente plus?
Neben der GRV soll die Betriebsrente zur zweiten Säule der Altersvorsorge werden. Dazu soll jeder Arbeitnehmer künftig zwischen zwei und sechs Prozent seines Bruttolohns in die Betriebsrente plus einzahlen können. Jeder, der einzahlt, erhält pauschal einen Zuschlag von 400 Euro pro Jahr aus Steuermitteln.
Verfällt die Betriebsrente plus, wenn man den Job wechselt?
Nein. Bereits heute lassen sich einige Betriebsrenten bei einem Wechsel des Arbeitgebers mitnehmen. Die SPD sieht hier jedoch Verbesserungsbedarf. Die Details sind noch zu klären.
Welche Änderungen sieht das SPD-Rentenkonzept für Selbstständige vor?
Weil viele Selbstständige keine ausreichende Altersvorsorge betreiben, will der Parteivorstand eine Versicherungspflicht in der GRV. Ausgenommen wären Berufsgruppen, die ohnehin pflichtversichert sind, zum Beispiel Ärzte oder Landwirte.
Ist die SPD weiter für die Rente ab 67?
Prinzipiell ja. Bis 2029 soll das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre ansteigen. Aber nur, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen sozialversichert beschäftigt sind. Da manche Berufe die Gesundheit stark belasten, will die SPD einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen: Ab einem Alter von 60 Jahren soll die Arbeitszeit reduziert werden können. Das verringerte Einkommen soll teilweise ausgeglichen werden. Diese Teilrente soll durch eigene Zuverdienste ergänzt werden dürfen. Die Grenzen hierzu sollen wegfallen. Menschen mit 45 Versicherungsjahren sollen zudem Anspruch auf eine Rente ohne Abzüge haben.







