Politik voller Widersprüche

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Politik voller Widersprüche

Nathalie Sopacua • 17. October 2012

Sackgassen vermeiden, statt sie zu schaffen - das ist für Prof. Ute Klammer gleichstellungspolitisches Ziel Nummer eins. Klammer war Vorsitzende der Sachverständigenkommission, die Anfang 2011 das Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung lieferte. Gut eineinhalb Jahre später, am 15. Oktober, hat der Familienausschuss des Bundestages den Bericht mit einer Anhörung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ein neues Leitbild muss her

Die Sachverständigenkommission war damals in ihrem Gutachten zum Ergebnis gekommen: Deutschlands Gleichstellungspolitik ist voller Widersprüche. Wo das Elterngeld doch eigentlich Frauen nach der Geburt eines Kindes den baldigen Wiedereinstieg erleichtern soll, halten das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Frauen weiterhin vom Arbeitsmarkt fern. Solche Fehlanreize müssten abgebaut werden, meint Klammer, und plädiert für ein neues Leitbild: Für beide Geschlechter müsse die Erwerbsarbeit künftig die Basis sein und doch genug Zeit bleiben für andere Aufgaben wie etwa die Sorgearbeit. Davon aber, das hat das Sachverständigengutachten im vergangenen Jahr vor Augen geführt, ist Deutschland gegenwärtig noch weit entfernt.

Leitbild-Diskussion: Wahlfreiheit und Rollenpluralität greifen zu kurz

An welchen Grundpfeilern sich das Leitbild der eigenständigen Existenzsicherung beider Geschlechter auf jeden Fall nicht orientieren darf, das machte die Juristin Maria Wersig deutlich. So beschränke sich die „Wahlfreiheit“ auf die vermeintlichen Alternativen „Selbst Betreuen“ oder „Betreuen lassen“ – und laufe aufgrund fehlender Betreuungsplätze letztlich doch auf die traditionelle Rollenverteilung in einer arbeitsteilig organisierten Ehe hinaus. Auch den Begriff „Rollenpluralität“ hält Wersig für ungeeignet, solange „die Entscheidung für bestimmte Rollen durch rechtliche Rahmenbedingungen nahegelegt und die Alternativen mit hohen Kosten und erheblichem Organisationsaufwand verbunden sind“.

Scharfe Kritik an Ausweitung der Minijobs

Um dem Ideal der gleichen Verwirklichungschancen in Deutschland näher zu kommen, muss aus Klammers Sicht unter anderem die geringfügige Beschäftigung komplett abgeschafft werden. „Bei den Minijobs sehen wir: Welch ein Desaster - individuell und gesellschaftlich.“ Die aktuell von der Bundesregierung geplante Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs geht für die Professorin demzufolge „genau in die falsche Richtung“. Das sieht auch Ingrid Sehrbrock, Vizechefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) so. Allerdings plädiert sie nicht für die gänzliche Abschaffung der geringfügigen Arbeitsverhältnisse: „Die kleine Teilzeit wird gebraucht. Sie muss aber ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig sein.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte im März dieses Jahres ein Konzept vorgelegt, nach dem die sozial nicht abgesicherten Minijobs für Arbeitgeber verteuert und damit unattraktiv gemacht werden sollen. „Im Interesse der Betroffenen, die seit 2003 in die Minijob-Falle geraten sind, muss ihre Rückkehr in reguläre, sozial abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden - um eine eigenständige Existenzsicherung zu gewährleisten und Altersarmut zu vermeiden“, heißt es in der DGB-Stellungahme zur Anhörung.

Bundesregierung musste sich notwendigerweise abgrenzen

Das ist auch Ute Klammers Plädoyer: Die derzeitigen Vorschläge der Parteien zur Bekämpfung der Altersarmut seien „eher kurativ und ex post“. Der Schlüssel zur Armutsvermeidung liege auf dem Arbeitsmarkt, denn nur wer auch Existenz sichernde Löhne verdiene, könne zusätzlich in die eigene Vorsorge investieren.

Gleichzeitig weiß die Politikprofessorin, dass zentrale Vorschläge der Sachverständigenkommission wie die Abschaffung der Minijobs, eine Reform des Ehegattensplitting oder die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes vorerst wohl keine Chance auf Umsetzung haben werden: „Es ist klar, dass wir Reformbedarf angesprochen haben, von dem die Bundesregierung sich notwendigerweise abgrenzen musste.“

 

Link zur Anhörung

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/Gleichstellungsbericht/index.html

 

Link zum Gleichstellungsbericht

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=174358.html

 

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